Allgemeine Geschäftsbedingungen – André Immobilien©

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von André Immobilien©, Inhaber Julian André, im Bereich Immobilienvermittlung, Grundstücksvermittlung, Vermietung, Beratung, Verwaltung und Finanzierungsvermittlung.

Sie gelten insbesondere für den Nachweis und die Vermittlung von Immobilien, Grundstücken, Baugrundstücken, Wohn- und Gewerbeobjekten sowie sonstigen grundstücksbezogenen Rechten.

Mit Inanspruchnahme der Leistungen von André Immobilien© erkennt der Kunde diese Bedingungen an, sofern sie wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurden.

§ 2 Zustandekommen des Maklervertrages

Ein Maklervertrag kommt durch ausdrückliche Vereinbarung oder durch schlüssiges Verhalten zustande, sofern der Kunde die Maklerleistung von André Immobilien© in Kenntnis der Provisionspflicht in Anspruch nimmt.

Ein handschriftlich unterzeichneter Vertrag ist hierfür nicht zwingend erforderlich, soweit gesetzlich keine besondere Form vorgeschrieben ist.

Bei Grundstücken, Baugrundstücken, Gewerbeobjekten und sonstigen nicht von § 656a BGB erfassten Immobilien kann der Maklervertrag insbesondere durch Anfrage, Exposé-Anforderung, Besichtigung, Kontaktaufnahme, Nutzung von Objektinformationen, Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder Weiterverfolgung der nachgewiesenen Vertragsgelegenheit zustande kommen.

Entscheidend ist, dass dem Kunden vor oder bei Inanspruchnahme der Maklerleistung die Provisionspflicht bekannt war, insbesondere durch Exposé, Anzeige, E-Mail, WhatsApp, SMS, Kontaktformular, persönliche Mitteilung oder sonstige Kommunikation.

Bei Kaufverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser mit Verbrauchern gilt die gesetzliche Textform gemäß § 656a BGB.

§ 3 Maklerleistung

André Immobilien© erbringt Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten. Dazu gehören insbesondere die Benennung einer Vertragsgelegenheit, die Weitergabe von Objektinformationen, die Organisation von Besichtigungen, die Herstellung von Kontakten zwischen Vertragsparteien, die Begleitung von Verhandlungen sowie die Vorbereitung eines möglichen Vertragsabschlusses.

Für den Provisionsanspruch genügt es, wenn André Immobilien© dem Kunden die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nachweist oder eine vermittelnde Tätigkeit erbringt und infolge dessen ein Hauptvertrag zustande kommt.

Ein Anspruch auf tatsächlichen Abschluss eines Kauf-, Miet- oder sonstigen Hauptvertrages besteht nicht.

§ 4 Provision und Fälligkeit

Der Provisionsanspruch von André Immobilien© entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung durch André Immobilien© ein wirksamer Kaufvertrag, Mietvertrag oder sonstiger Hauptvertrag zustande kommt.

Bei Grundstücken und Baugrundstücken ist die Provision verdient und fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages, sofern der Kunde die Maklerleistung zuvor in Kenntnis der Provisionspflicht in Anspruch genommen hat.

Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé, der Anzeige, der individuellen Vereinbarung, der E-Mail-Kommunikation, WhatsApp-Kommunikation oder sonstigen Mitteilung an den Kunden.

Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Hauptvertrag später ohne weitere Mitwirkung von André Immobilien© abgeschlossen wird, sofern der Abschluss auf der durch André Immobilien© nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsgelegenheit beruht.

Der Kunde kann sich nicht allein darauf berufen, dass kein gesondert unterschriebener Maklervertrag vorliegt, wenn er die Maklerleistung in Kenntnis des eindeutigen Provisionsverlangens in Anspruch genommen und die nachgewiesene Vertragsgelegenheit genutzt hat.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss des Hauptvertrages. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 5 Kausalität und Vorkenntnis

Der Provisionsanspruch setzt voraus, dass die Tätigkeit von André Immobilien© für den Abschluss des Hauptvertrages ursächlich oder mitursächlich war.

Hat der Kunde bereits Vorkenntnis von dem Objekt, ist er verpflichtet, André Immobilien© unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen und die Vorkenntnis nachzuweisen.

Unterbleibt ein solcher Hinweis und nimmt der Kunde weitere Maklerleistungen von André Immobilien© in Anspruch, kann dies als Bestätigung gewertet werden, dass die Tätigkeit von André Immobilien© für den weiteren Vertragsabschluss relevant war.

Eine bloße Behauptung nachträglicher Vorkenntnis lässt den Provisionsanspruch nicht entfallen, wenn André Immobilien© wesentliche weitere Maklerleistungen erbracht hat.

§ 6 Weitergabe von Daten und Umgehungsschutz

Die Weitergabe von Objektinformationen, Exposés, Grundstücksdaten, Eigentümerdaten, Käuferdaten, Verkäuferdaten, Unterlagen oder sonstigen Informationen an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von André Immobilien© gestattet.

Der Kunde verpflichtet sich, die durch André Immobilien© nachgewiesene Vertragsgelegenheit nicht unter Umgehung von André Immobilien© selbst oder über Dritte zu nutzen.

Kommt infolge einer unzulässigen Weitergabe, Umgehung oder Nutzung der durch André Immobilien© bereitgestellten Informationen ein Hauptvertrag zustande, bleibt der Provisionsanspruch bestehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

§ 7 Doppeltätigkeit

André Immobilien© ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig zu werden, soweit dem keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

Eine Doppeltätigkeit erfolgt unter Wahrung der berechtigten Interessen beider Parteien.

§ 8 Haftung für Objektangaben

Alle Angaben zu Immobilien, Grundstücken, Flächen, Bebaubarkeit, Genehmigungen, Erschließung, Bodenbeschaffenheit, Kaufpreis, Mieten und sonstigen Objektdaten beruhen auf Informationen Dritter, insbesondere von Eigentümern, Verkäufern, Behörden oder sonstigen Beteiligten.

André Immobilien© übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben, es sei denn, André Immobilien© handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

Der Kunde ist verpflichtet, alle für ihn wesentlichen Informationen eigenständig zu prüfen oder durch fachkundige Dritte prüfen zu lassen.

§ 9 Finanzierung und externe Partner

Finanzierungsleistungen erfolgen, soweit angeboten, über externe Partner. Verträge entstehen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter.

André Immobilien© übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen, die Genehmigung oder die Konditionen einer Finanzierung.

§ 10 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern ein solches nach den gesetzlichen Vorschriften besteht.

Eine gesonderte Widerrufsbelehrung kann dem Kunden im Rahmen der Kontaktaufnahme, Exposé-Anforderung, Besichtigung oder Beauftragung zur Verfügung gestellt werden.

Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass André Immobilien© vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig wird, kann bei vollständiger Leistungserbringung das Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erlöschen.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von André Immobilien©.

Die Datenverarbeitung erfolgt insbesondere zur Bearbeitung von Anfragen, Durchführung von Besichtigungen, Weitergabe objektbezogener Informationen, Vorbereitung von Vertragsabschlüssen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

§ 12 Gerichtsstand und Recht

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von André Immobilien©.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 13 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.